Während die im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 geplanten Steuererleichterungen in den Medien bekannt gemacht wurden, blieben die Änderungen des Bewertungsgesetzes bisher weitgehend unbekannt. Die auf den ersten Blick unspektakulären Änderungen können jedoch im nächsten Jahr zu erheblichen Steuererhöhungen führen.
Auslöser für die geplanten Änderungen des Bewertungsgesetzes ist die Mitte 2021 in Kraft getretene Immobilienwertermittlungsverordnung. Die Änderungen beziehen sich auf die erbschaft- und schenkungsteuerliche Bewertung von Immobilien im Sachwertverfahren und im Ertragswertverfahren sowie in Sonderfällen.
Folgende Bewertungsfaktoren treiben ab 2023 die Immobilienwerte in die Höhe: die Verlängerung der Nutzungsdauer, die Senkung der Liegenschaftszinssätze und die Einführung eines Regionalisierungsfaktors.
Die höhere Bewertung führt neben der höheren Schenkung- und Erbschaftsteuer auch dazu, dass die nächste Progressionsstufe (11%, 15%, 19% in der Steuerklasse I) früher erreicht wird und auch ein höherer Vorerwerb für künftige Schenkungen innerhalb der 10-Jahresfrist zugrunde gelegt wird. der nächsten 10 Jahre. Zudem ergibt sich eine höhere Grunderwerbsteuer in den Fällen, in denen die Ersatzbemessungsgrundlage zur Anwendung kommt. Das Beispiel im vorigen Beitrag verdeutlicht die höhere Steuerbelastung im folgenden Jahr.
Comments