In Deutschland lebten im Jahr 2019 rund 9,72 Millionen Ehepaare ohne Kinder im Haus-halt. Die Zahl der kinderlosen Ehepaare ist damit in den Jahren seit 1996 erheblich an-gestiegen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2153/umfrage/anzahl-der-ehe-paare-mit-und-ohne-kinder-in-deutschland-seit-1996/). Ich selbst kenne in meinem Bekannten- und Freundeskreis mehrere kinderlose Singles und kinderlose Ehepaare, die allesamt sehr vermögend sind. Sind deren Eltern schon verstorben, geht ihr Vermögen ohne testamentarische Regelung an die Seitenlinie der Verwandtschaft über. Sie kennen den Ausdruck der buckligen Verwandtschaft, zu der zu Lebzeiten kaum Kontakt bestand, die sich dann freuen kann. So kann etwa der Vetter aus Thüringen oder Sachsen im Wege der gesetzlichen Erbfolge in den Genuss eines größeren Vermögens kommen. Allerdings schlägt hier der Vater Staat mit der ungünstigen Steuerklasse III und einem Steuersatz von 30% von dem ersten EURO an und mit einem geringen Freibetrag von 20.000,- EURO hemmungslos zu.
Will man dies vermeiden, bedarf es zwingend eines Testaments. Gibt es in der näheren Verwandtschaft niemanden, dem man ein größeres Erbe vermachen will, bietet sich die Einsetzung einer gemeinnützigen Stiftung als Erbe an. Dies hat auch den Vorteil, da sie von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit ist, dass 100% des Vermögens (ab-züglich der Nachlassverbindlichkeiten) bei ihr ankommt. Die Gemeinnützigkeit beurteilt sich nach dem in der Satzung festgelegten Stiftungszweck, der tatsächlichen Geschäfts-führung und danach, ob die Stiftung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dient. Einzelheiten hierzu sind in den §§ 51 ff. der Abgabenordnung geregelt. Ich empfehle in diesen Fällen besonders ein Testament notariell zu entrichten oder in die amtliche Verwahrung beim örtlich zuständigen Amtsgericht zu geben. Dann ist auch gewährleistet, dass das Testament nicht auf wundersame Weise verschwinden und über die gesetzliche Erbfolge dann doch wieder die bucklige Verwandtschaft zum Zuge kommen kann. Die Kosten beim Notar richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Kostengünstiger ist die Aufbewahrung beim Amtsgericht mit einmalig 75 EURO. Das Gericht stellt einen Hinterlegungsschein für Ihr Testament aus. Außerdem wird das hinterlegte Schriftstück im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer für weitere 18 EURO erfasst. Allerdings werden beim Amtsgericht eingereichte Testamente nicht auf Rechts- oder Inhaltsfehler überprüft. Im Falle der Unwirksamkeit des Test-aments greift dann wieder die gesetzliche Erbfolge und wir landen wieder bei der buckligen Verwandtschaft.
In Deutschland existieren zahlreiche gemeinnützige Stiftungen, die sich im Wesentlichen darin unterscheiden, dass bei den einen relativ hohe Verwaltungskosten zu Buche schlagen, während andere Stiftungen mit den Geldern sorgsam und sparsam umgehen. Von den letztgenannten Stiftungen kann ich insbesondere zwei empfehlen, die im Kreis Bergstraße/Hessen ihren Sitz haben und weltweit Projekte ihres Stiftungszwecks unterhalten. Ich kenne Mitarbeiter in diesen Stiftungen persönlich und kann daher beide Stiftungen zu Recht als sehr seriös einschätzen.
Zum einen ist es die Christoffel Blindenmission Stiftung, die auch im Handelsblatt für den sorgsamen Umgang mit den Geldern gelobt wird (https://www.handelsblatt.com/finanzen/ratgeber/geldanlage/spendenratgeber-spenden-ranking-bei-diesen-organisationen-ist-dein-geld-gut-aufgehoben/26287888.html?ticket=ST-6303006-5zbZSOWOcBjBIk49KZCb-cas01.example.org).
Zum anderen ist es die Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie. Beide Stiftungen sind in Bensheim ansässig. Auf den nachfolgenden Seiten im Internet können Sie sich ausführlich über den Inhalt und die Arbeit dieser beiden Stiftungen genauer informieren.
Hier weitergehende Informationen zur Christoffel-Blindenmission Stiftung (CBM):
Hier finden Sie zu dem Thema „Gemeinnütziges Engagement - steueroptimiert Gutes tun“ auch weitere nützliche Hinweise zu der Frage der Erbeinsetzung durch Testament oder durch Erbvertrag und zu den steuerlich differenzierten Spendenarten sowie zu (Zu-)Siftungen, Stiftungsfonds, Verbrauchsstiftung und Stiftungsdarlehen.
Informationen zur Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie:
Danach sind sowohl Spendengelder als auch Zuwendungen in Form von Erbein-setzungen in beiden Stiftungen gut angelegt.
Comments