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Auch der BFH sagt nun: "Cum-ex ist strafbar"

Aktualisiert: 23. März 2022

Mit seinem am 15. März 2022 veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof -BFH- „Geschäftskonzepten“ eine Absage erteilt, die auf mehrfache Anrechnung oder Auszahlung abzielen (Az. I R 22/20, https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/sog-cum-ex-geschaefte-uebergang-des-wirtschaftlichen-eigen-tums-beim-handel-mit-aktien/). Damit schließt er sich der Linie des Bundesgerichtshofs -BGH- aus dem letzten Jahr vom 28. Juli 2021, 1 StR 519/20 an (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021146.html). Die höchsten deutschen Gerichte bleiben somit in der Beurteilung von Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag („Cum-ex“) auf einer Linie.


Mit seinem Urteil erteilte der BFH einem „Geschäftskonzept“ ausdrücklich die Absage, eine einmal einbehaltene Abzugsteuer vom Fiskus möglicherweise mehrfach ange-rechnet oder ausgezahlt zu bekommen. Er wies die Revision des US-Pensionsfonds KK Law Firm Retirement Plan Trust zurück, der an Cum-ex-Geschäften beteiligt war und 27 Millionen Euro zurückforderte. Der Fonds sei bei den Transaktionen nie wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien geworden, was wiederum Voraussetzung für einen Erstattungs-anspruch sei, so der BFH. Deshalb habe es sich insoweit um eine „strafbare Steuer-hinterziehung“ gehandelt. Damit schloss sich der BFH dem BGH an, der die Aktienkreis-geschäfte im Juli 2021 für strafbar erklärt hatte. In der nun entschiedenen Revision sei es nicht um die Mitwirkung von Leerverkäufern gegangen, ein reines Transaktions-vehikel könne nicht schon wirtschaftlicher Eigentümer sein, so dass es im Ergebnis nicht auf die Leerverkaufsituation ankomme.


Damit besteht nach über 20 Jahren dieses Geschäftsmodells endlich Klarheit. Dies galt bereits schon frühzeitig in vergleichbaren Kindergeldfällen, in denen die mehrmalige Erstattung von Kindergeld für ein und dasselbe Kinde sanktioniert wurde. Warum dies bei Aktien, bei denen nur je Aktie eine Dividende ausgeschüttet werden kann, auf die Kapitalertragsteuer angerechnet wird, so lange gedauert hat, bleibt ein Rätsel Da war vielleicht gute Lobby-Arbeit im Spiel. Vielleicht lag dies auch daran, dass Hanno Berger, ein früherer Finanzbeamter, als einer der Drahtzieher dieses Modells fungierte. Die Zeche zahlen wir jedenfalls wir alle, denn das Geld ist weg, bzw. woanders gelandet.


Hier spreche ich ausnahmsweise eine Buch-Empfehlung aus: Oliver Schröm, Die Cum-Ex-Files, Der Raubzug der Banker, Anwälte und Superreichen - und wie ich ihnen auf die Spur kam (Ch.Links Verlag) - Hierzu heißt es im Klappentext: "Es ist der größte Steuerraub der Geschichte: Über Jahre ließen sich Banken und reiche Anleger mithilfe skrupelloser Anwälte Steuern vom Finanzamt erstatten, die sie nie gezahlt hatten. Mit anderen Worten: Sie stahlen unser aller Geld. Allein in Deutschland beläuft sich der Steuerschaden durch Cum-Ex und ähnliche Betrügereien auf circa 36 Milliarden Euro, in elf europäischen Staaten und den USA sind es insgesamt etwa 150 Milliarden Euro." Eine lesenswerte Lektüre ... auch wenn das Geld weg ist

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