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Hier sind Sie richtig!

Sie haben ein juristisches Problem – ich habe für Sie die Lösung

Zumindest dann, wenn es sich um Zivilrecht einschließlich Erbrecht und Steuerrecht - and last but not least - um Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Steuerordnungswidrigkeiten handelt. Denn darauf habe ich mich spezialisiert. Die vorgenannten Rechtsgebiete sind sehr vielschichtig und die rechtliche Lage ist oft sehr kompliziert. Da ist entsprechendes Fachwissen und langjährige Erfahrung gefragt, um Rechtsansprüche zu klären und auch durchzusetzen. 


Genau über diese Kompetenzen verfüge ich. Vor diesem Hintergrund ist mein Anspruch, anwaltliche Dienstleistung und Steuerberatung auf höchstem Niveau zu erbringen, den ich persönlich an mich stelle. Davon profitieren in erster Linie meine Mandanten. 


Engagement in der Sache und auch eine persönliche, vertrauensvolle Atmosphäre sind die Grundlagen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und daher für mich das A & O. Ich biete Ihnen eine erstklassige und erfolgsorientierte Rechts- und Steuerberatung, bei der neben den juristischen Aspekten auch wirtschaftliche und unternehmerische Überlegungen zur Sprache kommen.


Ich versuche, so weit wie möglich auch im Wege einer Mediation einen außergerichtlichen Weg einzuschlagen. Notwendige gerichtliche Auseinandersetzungen führe ich allerdings mit vollem Einsatz – zwar freundlich im Ton, wenn auch hart in der Sache, aber immer fair im Umgang. 

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SPEZIAL-
GEBIETE

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Wirtschaftsstrafrecht
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Zu meiner Person

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Zeigt den Steuern die rote Karte!

 

Kernkompetenzen und Profil


Ich kenne aus meiner langjährigen aktiven Tätigkeit in der Finanzverwaltung und der Justiz, wie das Finanzamt "tickt" und wie die Gerichte arbeiten. Deshalb weiß ich, wie ich mich als Rechtsanwalt und/oder Steuerberater nutzbringend für meine Mandanten einbringen kann. 

 

Meine Philosophie


Gewissenhaftes und zielorientiertes Arbeiten im Zivilrecht, im Steuerrecht einschließlich des Verfahrensrechts und im Wirtschaftsstrafrecht jeweils unter der gebotenen Kosten-Nutzen-Abwägung ist für mich sowohl selbstverständlich, als auch immer wieder neuer Ansporn.

 

                                                  
Steuerberater, die gleichzeitig Rechtsanwälte sind, profitieren erheblich von dieser Doppelqualifikation: Sie sind prädestiniert für alle vertragsrechtlichen Fragen mit wirtschaftlichen Inhalten und außerdem prozessual ausgebildet.

Grundsätzlich gilt: Rechtsanwälte dürfen Steuerberatung anbieten – auch ohne Zusatzqualifikation etwa als Fachanwalt für Steuerrecht. Um sich aber Steuerberater nennen zu dürfen, muss auch der Rechtsanwalt nach entsprechender Qualifikation als Steuerberater bestellt werden und verfügt so anschließend über eine Doppel-Qualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater. Steuerberater benötigen umgekehrt ein volles Jurastudium nebst zwei bestandenen Staatsexamina, um als Rechtsanwalt zugelassen zu werden. Etwa drei Prozent der deutschen Steuerberater haben die Doppelqualifikation.

Die Kombination von steuerlicher und juristischer Kompetenz ist gefragt. So ist das Steuerstrafrecht ein Feld, um das viele Steuerberater ohne juristischen Hintergrund einen Bogen machen. Das ist sinnvoll, denn die Beratung in diesen Verfahren ohne fundierte prozessuale Kenntnisse birgt ein hohes Haftungsrisiko. Tatsächlich sind aber in der Praxis die Grenzen zwischen Ordnungswidrigkeit und Strafverfahren manchmal fließend, so dass eine juristische Qualifikation im Grunde immer vonnöten ist.

Ähnliches gilt für den gesamten Bereich des Vertragsrechts. Dieser beginnt ganz schlicht bei Testament und Erbvertrag und geht bis zum Unternehmens- oder Beteiligungskauf. Nicht selten verletzten Steuerberater ohne juristische Ausbildung hier nicht nur die Grenzen des Rechtsberatungsgesetzes, sondern schaden ihren Mandanten durch mangelhafte Vertragswerke aufgrund fehlender Kenntnisse. Auch in vielen anderen betrieblichen Bereichen fließen steuerliche, wirtschaftliche und juristische Fragestellungen ineinander. Doppelt Qualifizierte sind daher gefragte Experten, insbesondere bei komplexen Regelungen der Nachfolge in familiengeführten Unternehmen.

 

Professionelle Streitschlichtung 

 

Oftmals ist es sinnvoll, sich außergerichtlich zu verständigen, wenn es um die gerechte Lösung geht. Auch hierfür bin ich geschult und qualifiziert.

 

Professionelle Streitschlichtung ist hierbei ein Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem eine dritte Person die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleitet. Hierzu ein kleines anschauliches Beispiel, das immer wieder im Rahmen von Schulungen zur Sprache kommt: Zwei Geschwister müssen sich eine Orange teilen. Es kommt zum Konflikt. "Gerecht" wäre, jedem eine halbe Orange zu geben. Damit ist aber keiner einverstanden. Im Gespräch stellt sich heraus, dass einer einen Orangensaft trinken und der andere einen Kuchen backen möchte. Einer braucht also den Abrieb der ganzen Orangenschale, der andere deren Saft.

Es gibt somit Situationen, in denen "Gerechtigkeit" nicht bedeutet, dass der Konflikt gelöst ist. Hier ging es darum, die Parteien dazu zu bewegen, einander ihre Bedürfnisse und Motivation zu erklären und ihnen zu helfen, selbst eine Lösung zu finden, die beiden hilft. Eine gemeinsame Lösung lautet daher: einer nimmt die Schale und überlässt die abgeschälte Orange dann dem anderen für seinen Saft. Damit gewinnen beide, ohne dass einer verliert.  Hierzu gibt es im Rechtsalltag Beispiele in vielfältigen Konstellationen, etwa im Gesellschafts- und Erbrecht, wo persönliche, oft zeitlich zurückliegende Verletzungen und Konflikte eine Rolle spielen.

Der Vorteil der Streitschlichtung bedeutet, dass alle Beteiligten Gewinner sein können (WIN-WIN-Situation).

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Keine Angst vor dem Finanzamt und bei Gericht

Zu meiner Vita

Zu meiner Vita

  • 1975 - 1981 Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz 

  • 1981 - 1986 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Arndt Teichmannn, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, Schwerpunkte: Bürgerliches Recht, Handels- und  Gesellschaftsrecht, Kartellrecht 

  • 1981 - 1984 Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz

  • 1984 - 1986 Rechtsanwalt im Bezirk des Landgerichts Darmstadt

  • 1987 - 1990 höherer Dienst in der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung

  • 1990 - 1992 Richter am Landgericht Kaiserslautern (Wirtschaftstrafkammer)

  • 1992 - 1997 Richter am Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau sowie Richter am Landgericht Halle/Saale (Wirtschaftsstrafkammer)

  • seit 1997 Richter am Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt/Weinstraße

  • 2000 - 2002 Abordnung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Dezernat der Richterin am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Lerke Osterloh (Schwerpunkt Steuerrecht) 

  • - 30.06.2021 Richter am Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt/Weinstraße

  • August 2021 Bestellung als Steuerberater

  • August 2021 Zulassung als Rechtsanwalt   

 

sonstige Tätigkeiten auf dem Gebiet des Steuerrechts:

  • seit 2008 Dozent an der Handwerkskammer Frankfurt am Main auf dem Gebiet des Steuerrechts für die Meisterkurse im Handwerk

  • seit 2014 Dozent auf dem Gebiet des Steuerrechts beim itb - Institut für Technik der Betriebsführung im Deutschen Handwerksinstitut e.V., Karlsruhe für den Studiengang des Geprüften Betriebswirts nach der Handwerksordnung (HwO) 

  • seit 2009 Mitautor des "Sackmann", Lehrbuch für die Meisterprüfung, Verlagsanstalt Handwerk

  • seit 2016 Autor des Skripts: Unternehmensstrategie - Steuerrecht  Grundlagen und Systematik , itb - Institut für Technik der Betriebsführung im Deutschen Handwerksinstitut e.V., Karlsruhe, für den Studiengang des Geprüften Betriebswirts (HwO) , mittlerweile in der 7. Auflage                                     

kontakt

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Rechtsanwalt und Steuerberater

Dietmar Michalek-Riehl

Obertor 6, 64673 Zwingenberg

USt-IdNr. gem. § 27a UStG: DE348446249

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